Die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich 2026 mehr denn je. Neben sinkenden Anschaffungskosten profitieren Sie von attraktiven Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene. Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen verfügbar sind und wie Sie diese optimal nutzen.
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- ✅ EEG-Einspeisevergütung: 7,78 Cent/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp)
- ✅ 0% Mehrwertsteuer beim Kauf von PV-Anlagen
- ✅ KfW-Kredit 270: Günstige Finanzierung ab 4,15% Zinsen
- ✅ Regionale Zuschüsse in Sachsen verfügbar
1. EEG-Einspeisevergütung 2026
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die wichtigste Förderung für Photovoltaikanlagen. Sie garantiert Ihnen für 20 Jahre eine feste Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.
Aktuelle Vergütungssätze (Februar – Juli 2026)
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 Cent/kWh | 12,35 Cent/kWh |
| 10 – 40 kWp | 6,53 Cent/kWh | 10,79 Cent/kWh |
| 40 – 100 kWp | 5,67 Cent/kWh | 10,79 Cent/kWh |
Quelle: Bundesnetzagentur - EEG-Förderung (Stand: Februar 2026)
⚠️ Wichtig zu wissen:
Die Vergütungssätze sinken halbjährlich um etwa 1%. Wer seine Anlage zwischen Februar und Juli 2026 anmeldet, sichert sich die aktuellen Sätze für die nächsten 20 Jahre.
2. Steuerliche Vorteile
0% Mehrwertsteuer seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher ein Nullsteuersatz. Das bedeutet: Beim Kauf Ihrer Anlage zahlen Sie keine 19% Mehrwertsteuer mehr. Bei einer 10 kWp-Anlage sparen Sie dadurch etwa 3.000 bis 4.000 Euro.
Voraussetzungen für den Nullsteuersatz:
- Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatgebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für gemeinnützige Zwecke installiert
- Leistung bis 30 kWp (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit
- Gilt auch für Stromspeicher und Wallboxen im Zusammenhang mit der PV-Anlage
Einkommensteuerbefreiung für kleine Anlagen
Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. 15 kWp pro Wohn-/Gewerbeeinheit sind seit 2022 von der Einkommensteuer befreit. Das erspart Ihnen die aufwändige Gewinnermittlung und Steuererklärung.
3. KfW-Förderung: Kredit 270
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard" (270) zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen an.
Konditionen KfW 270 (Stand 2026)
- Kredithöhe: Bis zu 100% der Investitionskosten (max. 50 Mio. Euro)
- Zinssatz: Ab 4,15% effektiv pro Jahr (abhängig von Bonität und Laufzeit)
- Laufzeit: 5 bis 20 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 3 Jahre möglich
- Förderfähig: PV-Anlagen, Stromspeicher, Wechselrichter, Montage
💡 Tipp:
Beantragen Sie den KfW-Kredit vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
4. Regionale Förderungen in Sachsen
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mit günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen.
Förderhöhe:
- Kredit bis zu 100% der förderfähigen Kosten
- Tilgungszuschuss von bis zu 10% der Kosten
- Maximale Förderung: 50.000 Euro pro Kalenderjahr
Zielgruppe: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen in Sachsen
Kommunale Förderprogramme
Viele Städte und Gemeinden in Sachsen bieten zusätzliche Zuschüsse für Photovoltaikanlagen. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über lokale Fördermöglichkeiten:
- Leipzig: Förderprogramm „Nachhaltig mobil in Leipzig" (inkl. PV + Wallbox)
- Dresden: Zuschüsse für energetische Sanierung mit PV-Integration
- Chemnitz: Klimaschutzfonds mit PV-Förderung
5. Förderung für Stromspeicher
Ein Stromspeicher erhöht Ihren Eigenverbrauch von 30% auf bis zu 70%. Dadurch werden Sie noch unabhängiger vom Stromversorger und sparen langfristig mehr Geld.
Fördermöglichkeiten für Stromspeicher:
- 0% Mehrwertsteuer beim Kauf (wie bei PV-Anlagen)
- KfW-Kredit 270 (Finanzierung)
- SAB Sachsenkredit (Kredit + Tilgungszuschuss)
- Regionale Programme (z.B. Stadt Leipzig)
6. So beantragen Sie die Förderung
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Kostenlose Beratung einholen
Lassen Sie sich von uns beraten und ein individuelles Angebot erstellen. Wir prüfen alle verfügbaren Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt.
Förderung beantragen
KfW-Kredite müssen vor Auftragsvergabe über Ihre Hausbank beantragt werden. Regionale Zuschüsse können teilweise nachträglich beantragt werden.
Installation beauftragen
Nach Förderzusage beauftragen Sie uns mit der Installation. Wir kümmern uns um alle technischen Details und Anmeldungen.
Inbetriebnahme & Vergütung
Nach der Inbetriebnahme melden wir Ihre Anlage beim Netzbetreiber an. Die EEG-Einspeisevergütung erhalten Sie automatisch monatlich.
Fazit: Jetzt von Förderungen profitieren
2026 ist ein idealer Zeitpunkt für die Investition in eine Photovoltaikanlage. Die Kombination aus EEG-Einspeisevergütung, Steuervorteilen, günstigen Krediten und regionalen Zuschüssen macht die Anschaffung so attraktiv wie nie zuvor.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- ✅ Bis zu 80% Stromkostenersparnis
- ✅ 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung
- ✅ 0% Mehrwertsteuer = 3.000-4.000€ Ersparnis
- ✅ Keine Einkommensteuer auf Erträge (bis 30 kWp)
- ✅ Günstige KfW-Finanzierung ab 4,15%
- ✅ Zusätzliche regionale Zuschüsse in Sachsen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ja, die meisten Förderungen sind kombinierbar. Sie können z.B. die EEG-Einspeisevergütung mit einem KfW-Kredit und regionalen Zuschüssen kombinieren.
Wie lange dauert die Beantragung?
KfW-Kredite werden meist innerhalb von 2-4 Wochen bewilligt. Regionale Zuschüsse können 4-8 Wochen dauern. Wir unterstützen Sie bei allen Anträgen.
Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne Förderung?
Ja! Durch die gesunkenen Anschaffungskosten und hohen Strompreise amortisiert sich eine PV-Anlage auch ohne Zusatzförderung in 8-12 Jahren. Mit Förderung verkürzt sich die Amortisationszeit auf 6-8 Jahre.